1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Tine Hammer gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, für die der Kunde vor Vertragsabschluss hinreichend Zeit hatte , sie zur Kenntnis zu nehmen.
2. Vertragsabschluss
Mit der Abgabe des Vertragsformulars bietet der Kunde Tine Hammer den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Tine Hammer zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
3. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Beendigung des Vertrages bedarf der schriftlichen Kündigung und kann per Post oder E-Mail ausgeführt werden.
4. Vertragsinhalt
• Die Betreuung umfasst das Ausführen des Hundes einzeln oder zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung).
• Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch Tine Hammer, entweder am Wohnort des Auftraggebers oder an einem anderen vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.
• Bei Gruppenspaziergängen obliegt es Tine Hammer darüber zu entscheiden, ob der Hund in einer Gruppe und ggf. in welcher zu führen ist.
5. Haftung
• Bei den Hol- und Bringefahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter der Halter im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und haftet dafür entsprechend seiner gesetzlichen Hundehalterhaftpflicht.
• Der Hund wird in Gruppenhaltung betreut und dabei können Auseinandersetzungen zwischen den Hunden vorkommen. Tine Hammer haftet nicht für Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleidet oder anderen zufügt. Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Tine Hammer begrenzt.
• Tine Hammer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).
• Tine Hammer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.
• Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung von Tine Hammer ausgeschlossen.
• Es obliegt Tine Hammer ob läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Gassi-Service teilnehmen können.
• Tine Hammer übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung.
6. Verpflichtungen
• Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Hundehalterhaftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein und diese auf Anfrage nachzuweisen.
• Der Hundebesitzer verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.
• Der Hundebesitzer versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat. Der Hundehalter haftet für Schäden aus der Verletzung dieses Punktes. Auf Anfrage ist der Nachweis durch Vorlage des Heimtierausweises zu erbringen.
• Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich Tine Hammer den Hundebesitzer zu informieren und gegebenenfalls weitere Stellen zu kontaktieren.
• Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Hundebesitzer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
• Der Hundebesitzer verpflichtet sich, Tine Hammer - insbesondere bei Veränderungen - über alle den Hund betreffenden Besonderheiten wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren.
• Der Hundebesitzer verpflichtet sich, Tine Hammer über alle Auflagen durch Behörden zu informieren.
• Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.
• Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich Tine Hammer, diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen. Ausnahme: in Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Schlüssel im Vertretungsfall hingegen übergeben.
7. Absage
Der Auftrag einer Betreuung ist bis spätestens Samstag 18.00 Uhr der vorangegangenen Woche abzusagen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist steht Tine Hammer das Recht auf eine Ausfallvergütung in voller Höhe des ursprünglichen Betreuungspreises zu.
8. Abrechnung
Die Betreuung wird abgerechnet, wie im Betreuungsauftrag festgelegt. Die Rechnung ist nach Rechnungseingang unverzüglich, bzw. innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist zu bezahlen.
Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit oder Urlaub des Auftraggebers, soweit nicht rechtzeitig (siehe Punkt 7) abgesagt wurde.
9. Unmöglichkeiten
Entsprechend BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und § 275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldeten Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung:
Falls im Falle einer Epidemie/Pandemie, die von der WHO oder Bundesgesundheitsministerium/Landesgesundheitsministerium als gesundheitsgefährdend oder gefährlich eingestuft wird, oder in Folge eigener Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistung nicht erbracht werden kann, einer solchen Unmöglichkeit gleich.
Eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung kann sich auch aus schweren Unwetterankündigungen ergeben, die angstfördernd für einzelne Hunde sein können.
Unmöglich kann die Leistungserbringung auch durch Ausfall des Fahrzeugs werden (z.B. nach Unfall; Standardwartungen und -reperaturen sind davon ausgeschlossen).
10. Datenschutz
Persönliche Daten werden nur zu Geschäftszwecken benötigt, gespeichert und den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes entsprechend verwendet. Persönliche Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers weitergegeben.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
12. Sonstiges
Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.